In den Finneck-Werkstätten sind erwachsene Menschen mit Behinderung beschäftigt, die aufgrund ihrer Einschränkungen zur Zeit nicht auf dem 1.Arbeitsmarkt tätig sein können. Diese Personen nennt man erwerbsunfähig (zur Zeit).
Ob jemand aufgrund seiner Behinderung erwerbsunfähig ist, stellen ärztliche Gutachter und Ärzte fest.

Sie sind ein junger Mensch, der bald die Schule beenden wird?

Ihre ehemaligen Lehrer und/oder Ihr Berufsberater von der Arbeitsagentur und/oder Ihre Eltern usw. schätzen ein, dass zur Zeit eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (bzw. ein Kompetenz-, Teilhabezentrum für Menschen mit Behinderung) die geeignete Form für Sie ist, um am Berufsleben teilzunehmen. Sie selbst wünschen das auch.

  • Falls Sie die Finneck-Werkstätten noch nicht kennen, können Sie gerne bei unserem Sozialdienst anrufen und einen Termin vereinbaren, an dem Sie sich die Werkstatt anschauen. Der Sozialdienst zeigt Ihnen dann die Werkstatt und erklärt Ihnen, was wir Ihnen alles bieten können. Sie können Fragen stellen. Wenn Ihnen die Finneck-Werkstätten gefallen und Sie hier beginnen möchten, muss Ihr rechtlicher Betreuer oder Sie selbst bei dem Berufsberater einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Finneck-Werkstätten (Eingangsverfahren) stellen (ein formloser Antrag genügt zunächst).
     
  • Vielleicht lädt Sie ihr Berufsberater auch bereits im Vorfeld zu einem persönlichen Gespräch ein und gibt Ihnen dann vor Ort einen solchen Antrag und hilft Ihnen beim Ausfüllen.
     
  • Sie werden dann zu einem Gutachter eingeladen. Der überprüft, ob sie zur Zeit tatsächlich erwerbsunfähig sind und schickt sein Gutachten zu Ihrem Berufsberater. Falls Sie als erwerbsunfähig (zur Zeit) eingeschätzt wurden,  bewilligt er Ihnen schriftlich, dass Sie in die Finneck-Werkstätten gehen können. Falls nein, schlägt er Ihnen andere Möglichkeiten vor. Der Bewilligungsbescheid (bspw. auch genannt „Bescheid Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Rehabilitation“, „Eingliederungsvorschlag Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Rehabilitation“) wird durch den Berufsberater auch an die Finneck-Werkstätten geschickt. In dem Bescheid steht auch das Datum, an welchem Ihr erster Tag in den Finneck-Werkstätten ist. Einige Wochen vor diesem Tag laden wir Sie zu einem Gespräch ein. Hier können wir Sie kennenlernen (falls noch nicht geschehen) und Sie uns. Wir können Organisatorischer klären und offene Fragen besprechen.

Sie haben bereits eine Berufsausbildung...

... und/oder andere Bildungsmaßnahmen abgeschlossen (oder nicht abgeschlossen) und/oder waren bereits auf dem 1.Arbeitsmarkt tätig?

  • Sie können gerne beim Sozialdienst der Finneck-Werkstätten anrufen und einen Termin vereinbaren, an dem Sie sich die Werkstatt anschauen. Der Sozialdienst zeigt Ihnen dann die Werkstatt und erklärt Ihnen, was wir Ihnen alles bieten können. Sie können Fragen stellen.
     
  • Wenn ihr Interesse geweckt ist und Sie einschätzen, dass die Finneck-Werkstätten zur Zeit der richtige Arbeitsplatz für Sie sind, muss Ihr rechtlicher Betreuer/Sie selbst einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Eingangsverfahren) in den Finneck-Werkstätten stellen.
     
  • Wenn Sie bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, ist der Antrag bei ihrem zuständigen Rententräger zu stellen. Wenn Sie keine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, ist der Antrag bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur zu stellen. Ein formloser Antrag genügt zunächst. Sollte keiner der beiden der richtige Ansprechpartner sein, dann teilt Ihnen die Rentenstelle/die Arbeitsagentur das mit. Sie teilt Ihnen dann auch mit, welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist.
     
  • Die Rentenstelle/die Arbeitsagentur beantwortet Ihren Antrag und lädt Sie wahrscheinlich zu einem Gutachter zur Überprüfung ein. Es kann auch sein, dass Sie keine Einladung erhalten – dann überprüft der Gutachter auf Grund der Aktenlage. Der Gutachter stellt fest, ob zur Zeit die Finneck-Werkstatt tatsächlich der richtige Arbeitsplatz für Sie ist. Er  schickt sein Gutachten zu Ihrer Rentenstelle/Ihrer Arbeitsagentur. Falls Sie als erwerbsunfähig (zur Zeit) eingeschätzt wurden,  bewilligt er Ihnen schriftlich, dass Sie in die Finneck-Werkstätten gehen können. Falls nein, schlägt er Ihnen andere Möglichkeiten vor. Der Bewilligungsbescheid (bspw. auch genannt „Bescheid Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben/ berufliche Rehabilitation“, „Eingliederungsvorschlag Teilhabe am Arbeitsleben/ berufliche Rehabilitation“; Bescheid Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“) wird durch die Rentenstelle/die Arbeitsagentur auch an die Finneck-Werkstätten geschickt. Sie/Ihr rechtlicher Betreuer erhalten den Bescheid auch. Es wäre schön, wenn Sie den Sozialdienst anrufen, sobald Ihnen der Bescheid vorliegt, denn manchmal verzögert sich die Zusendung zu uns. In dem Bescheid steht das Datum, an welchem Ihr erster Tag in den Finneck-Werkstätten ist. Einige Wochen vor diesem Tag laden wir Sie zu einem Gespräch ein. Hier können wir Sie kennenlernen (falls noch nicht geschehen) und Sie uns. Wir können Organisatorischer klären und offene Fragen besprechen.

Sie arbeiten zur Zeit in einer anderen Einrichtung für behinderte Menschen...

... und möchten nun in die Finneck-Werkstätten wechseln (zum Beispiel, weil Sie umgezogen sind)?

  • Falls Sie die Finneck-Werkstätten noch nicht kennen, können Sie gerne beim Sozialdienst der Finneck-Werkstätten anrufen und einen Termin vereinbaren, an dem Sie sich die Werkstatt anschauen. Der Sozialdienst zeigt Ihnen dann die Werkstatt und erklärt Ihnen, was die Finneck-Werkstätten Ihnen alles bieten können. Sie können Fragen stellen.
     
  • Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie einschätzen, dass die Finneck-Werkstätten zur Zeit der richtige Arbeitsplatz für Sie sind, müssen Sie sich/Ihr rechtlicher Betreuer mit dem Kostenträger in Verbindung setzen, der Ihren bisherigen Werkstattplatz bewilligt hat. Das sind i.d.R. das Sozialamt oder die Arbeitsagentur oder die Rentenstelle. Mit diesem Kostenträger besprechen Sie/Ihr rechtlicher Betreuer, was zu tun ist, um in den Finneck-Werkstätten anzufangen.
     
  • Ist alles geklärt und durch den Kostenträger bewilligt, erstellt dieser einen Bescheid. Dieser Bescheid (bspw. auch genannt „Bescheid Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben/ berufliche Rehabilitation“, „Eingliederungsvorschlag Teilhabe am Arbeitsleben/ berufliche Rehabilitation“; Bescheid Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“; „Bescheid über die Gewährung von Eingliederungshilfe/ Arbeitsbereich“; „Sozialhilfebescheid Eingliederungshilfe Arbeitsbereich“) wird durch die Rentenstelle/die Arbeitsagentur/das Sozialamt auch an die Finneck-Werkstätten geschickt. Sie/Ihr rechtlicher Betreuer erhalten den Bescheid auch. Es wäre schön, wenn Sie den Sozialdienst anrufen, sobald Ihnen der Bescheid vorliegt, denn manchmal verzögert sich die Zusendung zu uns. In dem Bescheid steht das Datum, an welchem Ihr erster Tag in den Finneck-Werkstätten ist. Einige Wochen vor diesem Tag lädt Sie der Sozialdienst zu einem Gespräch ein. Hier können wir Sie kennenlernen (falls noch nicht geschehen) und Sie uns, wir können Organisatorischer klären und offene Fragen besprechen.

Berufliche Bildung

Im Bereich der Beruflichen Bildung haben die Beschäftigten die Möglichkeit, in vielseitigen Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und den Arbeitsbereichen der WfbM sich entsprechend ihrer Fähigkeiten beruflich zu orientieren und sich zu qualifizieren.

Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Zur Erhaltung und Erhöhung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Menschen mit Behinderung werden in den Finneck-Werkstätten arbeitsbegleitende Maßnahmen durchgeführt.

Förderbereich

Im Förderbereich der Zweigwerkstatt in Artern und Rastenberg werden schwerst-mehrfachbehinderte Menschen gefördert und betreut, die die Zugangsvoraussetzungen für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht erfüllen.